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Serie «Bieterverfahren» (Teil 2): Hauskauf-Checkliste. So navigieren Sie durch das Bieterverfahren

Von am 17. November 2016
NZZ Domizil

Insbesondere an gefragten Wohnlagen setzen Anbieter beim Hausverkauf auf das Bieterverfahren. Diese Art des Immobilienverkaufs ist eine Form der Auktion. Interessierte Personen reichen ihre Gebote ein und erhöhen diese jeweils, wenn es zu einer weiteren Bieterrunde kommt. Die Teilnahme an den Bieterrunden ist jedoch dem Interessenten überlassen und wird so lange fortgesetzt, bis eine Partei den Zuschlag für das Eigenheim erhält. Die folgende Checkliste zeigt, worauf Käufer beim Bieterverfahren besonders achten müssen.

  1. Informationen sammeln: Bestellen Sie die detaillierte Verkaufsbroschüre und kontrollieren Sie, ob Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Immobilie vorliegen. Telefonieren Sie mit den Verantwortlichen des Bieterverfahrens, um allfällige offene Fragen zu klären.
  1. Das Bieterverfahren verstehen: Prüfen Sie, ob es sich um ein transparentes Bieterverfahren handelt. Das erkennen Sie daran, dass die Anzahl Bieterrunden und die Zeitfenster dazwischen festgelegt sind.
  1. Objekt in Augenschein nehmen: Besichtigen Sie die Immobilie. Falls das vor dem Start des Bieterverfahrens nicht möglich sein sollte, fragen Sie nach dem Grund. Generell ist es nicht empfehlenswert, bei einer Immobilie mitzubieten, die Sie vorher nicht sehen durften.
  1. Die richtigen Fragen stellen: Überlegen Sie sich für die Besichtigung im Vorfeld zentrale Fragen zum Verkaufsgrund, zur Nachbarschaft – insbesondere bei Stockwerkeigentum – zur Lärmbelästigung. Auch der Sonnenverlauf, die Art der Heizung und die Frage nach Bauland in der Nachbarschaft können von Bedeutung sein. Vergleichen Sie die Informationen von der Verkaufsbroschüre mit dem aktuellen Zustand der Immobilie und versuchen Sie die noch offenen Fragen zur Immobilie zu klären.
  1. Bei Unsicherheit den Profi beauftragen: Organisieren Sie im Zweifelsfall und bei genügend Zeit die Schätzung durch einen Experten, um Ihre Entscheidungsgrundlage zu stärken.
  1. Die Finanzierung regeln: Definieren Sie mit Ihrem Kreditgeber Ihr Höchstgebot anhand der Einschätzung des Liegenschaftswertes, den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln und des vorhandenen Einkommens. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über den höchstmöglichen Kaufpreis ausstellen.
  1. Die Phase des Bietens: Geben Sie Ihr Gebot ab. Bleiben Sie in jedem Fall bei weiteren Bieterrunden diszipliniert beim definierten Limit, damit sie Ihre maximale Finanzierungsgrenze nicht überschreiten.
  1. Warten bis zum Notariat: Während des Bieterverfahrens bewegen sich die bietenden Parteien sozusagen im Nebel, weil man nicht weiss, wer welchen Kaufpreis geboten hat. Das Verfahren ist auch noch nicht mit einer Zusage durch den Verantwortlichen besiegelt, sondern erst, wenn der Hauskauf notariell beglaubigt ist.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie in Ihrem Bieterverfahren Ihre Traumimmobilie erstehen können. Bei Fragen zum Immobilienwert und zur Finanzierung stehen Ihnen die Hypotheken-Experten der Credit Suisse gerne beratend zur Seite und teilen ihr vertieftes regionales Know-how mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns!

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Dieser Artikel wurde von Credit Suisse erstellt. Credit Suisse trägt die redaktionelle Verantwortung für diesen Inhalt.

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