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Umzug: Bei der Gemeinde anmelden

Von am 11. Mai 2016
NZZ Domizil

Die Schweiz hat 2.352 Gemeinden. In allen Gemeinden gilt: Sie müssen sich bei Ihrer alten Wohngemeinde abmelden und sich innerhalb von 8-14 Tagen in der neuen Gemeinde anmelden.

Das gilt auch für Umzüge innerhalb einer Gemeinde. Hierfür stehen Ihnen – wenn auch nicht überall – zwei Möglichkeiten zur Verfügung. In den meisten Gemeinden müssen Sie die Einwohnerkontrolle persönlich aufsuchen und sich dort anmelden. Einige Gemeinden bieten eine schriftliche bzw. virtuelle Anmeldung an. Die Anmeldegebühr beträgt meist zwischen 20 und 40 Franken.

Der Heimatschein: Zur Anmeldung nötig

Der Heimatschein ist eine unbefristet gültige Urkunde, die vom Zivilstandesamt des Heimatortes ausgestellt wurde. Sie muss stets beim aktuellen Wohnort hinterlegt sein. In der Regel wird der Heimatschein direkt an den neuen Wohnort geschickt, sofern Sie sich abgemeldet haben.

Jede Gemeinde verlangt darüber hinaus weitere Unterlagen, zu denen neben dem Heimatschein folgende Dokumente gehören können:

  • Amtlicher Ausweis wie Pass, Identitätskarte oder Führerausweis
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein (für verheiratete Paare mit Kindern)
  • AHV-Ausweis
  • Geburtsschein (für Kinder von ledigen Personen)
  • Scheidungsurteil
  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (für Dienstpflichtige)
  • Krankenversicherungsausweis

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