Miete Mietrecht Ratgeber

Was ist die Kündigungsfrist?

Von am 11. Mai 2016
NZZ Domizil

Die Kündigungsfrist ist ein Thema, bei dem immer wieder viele Fragen auftauchen. Gibt es einen Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin? Wie lange dauert eine solche Kündigungsfrist? Welcher Termin ist der richtige Termin zur Kündigung des Mietvertrags?

Unser Tipp: Als Kündigungsfrist wird die vorgeschriebene Mindestdauer bezeichnet, die zwischen dem Kündigungszeitpunkt und dem Kündigungstermin liegt. Der Kündigungstermin ist also das Datum, an dem das Mietverhältnis aufgelöst wird.

Wichtig: Die Kündigung auf einen von der kündigungswilligen Partei genannten Termin bleibt ungültig, wenn Kündigungsfrist oder Kündigungstermin nicht eingehalten werden. Sie bleibt jedoch wirksam für den nächsten vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Kündigungstermin.

Kündigungsfrist: Der Mietvertrag gibt Aufschluss

Sie haben sich entschlossen, Ihren Mietvertrag zu kündigen? Dann sollten Sie unbedingt einen Blick in Ihren Mietsvertrag werfen. Im Allgemeinen werden die Kündigungsfristen und -termine hier aufgeführt. Nur wenn im Mietvertrag nichts dazu vereinbart wurde, gelten die sogenannten Mindestkündigungsfristen gemäss Obligationenrecht, die drei Monate für Wohnräume vorsehen gem. Art. 266c OR, zwei Wochen für möblierte Zimmer gem. Art. 266e OR, zwei Wochen für Einstellplätze gem. Art. 266e OR und sechs Monate für Geschäftsräume gem. Art. 266d OR.

Eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen im Mietvertrag ist dabei möglich, eine Verkürzung jedoch nicht.

Zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung des Mietvertrags beim Vermieter sein

Die Kündigung Ihres Mietvertrags muss in erster Linie termingerecht beim Vermieter sein. In der Regel weisen Mietverträge explizit darauf hin, dass es keine speziellen Kündigungstermine gibt. Damit kann die Kündigung sozusagen rollend zum Ende des Monats eingereicht werden.

Wenn vertragliche Bestimmungen zu den Kündigungsterminen fehlen, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. So zählen in einigen Kantonen beispielsweise Ende März und Ende September zu den ortsüblichen Terminen.

Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, handelt es sich um eine ausserordentliche Kündigung. Das Mietverhältnis wird also nicht auf einen ortsüblichen bzw. vertraglich festgelegten Kündigungstermin hin beendet, sondern aus anderen, meist aus gravierendem Fehlverhalten einer der beiden Parteien resultierenden Gründen. Es handelt sich auch dann um eine ausserordentliche Kündigung, wenn ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde.

Hier gilt:

Eine Kündigung darf vom Vermieter ausgesprochen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind wie

Eine Kündigung von Seiten der Mieter kann ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin ausgesprochen werden, sofern er dem Vermieter einen zumutbaren und solventen Ersatzmieter anbietet.

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