Miete Ratgeber Umzug

Wohnungsübergabe: Sie werden nicht für alle Schäden haftbar gemacht

Von am 11. Mai 2016
NZZ Domizil

Sicher kennen Sie die Situation: Sie ziehen aus und bei der Wohnungsübergabe zählt Ihr Vermieter zahlreiche Schäden auf, die Sie ersetzen sollen. Doch nicht alles muss auch tatsächlich von Ihnen ersetzt werden!

Bei der Nutzung eines Mietobjekts kommt es zu sogenannten normalen Abnützungsspuren. Diese sind jedoch Sache des Vermieters.

Alle Schäden, die der Vermieter Ihnen anlasten will, muss er Ihnen innert drei Tagen sehr genau benannt mitteilen. In der Regel hält der Vermieter die von ihm festgestellten Schäden bei der Wohnungsübergabe in einem Abnahmeprotokoll fest. Sie sind nicht verpflichtet, ein solches Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Ihre Unterschrift ist nur dann sinnvoll, wenn Sie dem Vermieter zustimmen oder wenn Sie gegensätzliche Ansichten ebenfalls im Abnahmeprotokoll vermerken.

Für folgende Schäden haften Sie als Mieter:

  • vom Rauchen vergilbte oder von Cheminée schwarze Wände und Decken
  • verkritzelte Tapeten (Kinderkritzeleien)
  • zerbrochene Scheiben
  • gesprungene Waschbecken
  • sehr verkratzte Spülbecken

Für folgende Schäden (Abnützungsspuren) haften Sie nicht:

  • Spuren von Möbeln
  • Spuren von Bildern an den Wänden
  • Nagel- und Dübellöcher – (Voraussetzung: fachmännisch zugespachtelt und nicht zu zahlreich)

Sie haften nicht für Schäden, die bereits vor Mietbeginn vorhanden waren. Im Normalfall sind solche Schäden auf dem Übernahmeprotokoll vermerkt. Finden Sie dort keine Schäden, haben Sie vielleicht Schriftverkehr, in dem Sie diese Schäden zeitnah nach Einzug an den Vermieter melden. Ohne entsprechenden Nachweis gelingt es Ihnen kaum, den Beweis zu führen, dass die Schäden schon vor Ihrem Einzug vorhanden waren.

Bei Schäden schulden Sie nur den Zeitwert

Der Vermieter kann Ihnen nicht den Anschaffungspreis der Neuware berechnen. Vielmehr darf er nur den Zeitwert zugrunde legen. Hierzu gibt es eine Lebensdauertabelle, in der aufgeführt ist, welche Lebensdauer Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände haben.

Downloads 

Checkliste Umzug: Damit Sie beim Umzug nichts vergessen

Checkliste Umzug: Vorbereiten – so früh wie möglich

Checkliste für den vorzeitigen Auszug

Dieser Artikel wurde von ImmoScout24 erstellt. ImmoScout24 trägt die redaktionelle Verantwortung für diesen Inhalt. 

SCHLAGWÖRTER
ÄNLICHE BEITRÄGE

KOMMENTIEREN